Auskunft

Auskunft in der Telekommunikation auch im Internet möglich

Auskunft Erteilung am Telefon oder über das Internet. Fast alles ist möglich. Die Herausgabe von vertraulichen Daten ist natürlich auch hier verboten.

Die Auskunft in Telekommunikationsfragen ist auch nicht grenzenlos. Denn vertrauliche Daten dürfen auch im Internet nicht weitergegeben werden. Stellt man diese Daten öffentlich zugänglich ins Internet, ist man für die Herausgabe für diese Daten selbst verantwortlich.

Das Wort Auskunft ist den meisten aus der Telekommunikation bestens vertraut. Jeder hat man bei der Auskunft angerufen. Hier werden auf Anfragen bestimmte Daten herausgegeben. Telefonnummer, Adressen, Namen. Doch nicht alles ist öffentlich zugänglich. Oft bekommt man nur spärliche Informationen. Vielleicht auch, weil man die falschen Fragen stellt. Viele Menschen meinen, sie hätten ein Recht auf Auskunft.

Das Internet bietet auch zahlreiche Möglichkeiten, um zu Informationen zu gelangen. Viele unerfahrene Internetnutzer geben unwissend Auskunft über ihre Privatsphäre oder über ihr geschäftliches Treiben. Bankdaten werden in Formulare geschrieben, ungeachtet, ob sie durch eine gesicherte Leitung weitergegeben werden. So können auch Fremde Auskünfte darüber erhalten, bei welcher Bank man ist. Nicht freundlich gesinnte Fremde können mit diesen Informationen machen, was sie wollen. Das sind nicht immer nette Sachen.

Auskunft über Webseiteninhaber bekommt man ohne Probleme im Internet, man muss nur wissen, wo man suchen muss. Manche Auskünfte sind kostenpflichtig, oder legitimationspflichtig. Hier wird meist eine Unterschrift und die Vorlage eines Personalausweises verlangt. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann die Auskunft verweigert werden.

Auskunft erhält man auch über Geschäft - Öffnungszeiten, über Statistiken, über Ärztepraxen. Geschäftsinhaber sind Auskunftspflichtig. Sie müssen bestimmte Angaben offen legen, damit diese für jeden einsehbar sind. Aktiengesellschaften geben Auskunft über ihre Finanzen. Damit informieren sie ihre Aktionäre über den aktuellen Stand der Firma. Ämter geben Auskunft über Fragen, die die eigenen Angelegenheiten betreffen. In einigen Fällen geschieht dies am Telefon, in anderen Fällen muss man persönlich im Amt erscheinen, um überhaupt an die nötige Information zu kommen. Allgemeine Informationen werden gerne auch am Telefon oder per E-Mail herausgegeben. Vertrauliche Informationen, die eigene Person betreffend bedürfen eines persönlichen Besuchs. Banken, Versicherungen, Ärzte dürfen am Telefon keine Auskunft über vertraulichen Daten geben.

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